- Der Energieausweis zeigt die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand von Kennwerten und ist bei Verkauf oder Vermietung gesetzlich vorgeschrieben.
- Er besteht aus fünf Seiten, die je nach Ausweisart (Bedarf oder Verbrauch) unterschiedliche Inhalte wie Energiekennwerte und Modernisierungsempfehlungen enthalten.
- Er hilft Eigentümern, Käufern und Mietern, die energetische Qualität einer Immobilie zu bewerten, Kosten zu planen und mögliche Sanierungspotenziale zu erkennen.
Der Energieausweis gehört zu den wichtigsten Dokumenten für Immobilienbesitzer, Käufer und Mieter. Doch was genau steht im Energieausweis, wie ist er aufgebaut und was bedeuten die einzelnen Angaben? In diesem Beitrag erfahren Sie Schritt für Schritt, wie der Energieausweis funktioniert, welche Informationen enthalten sind und wie Sie diese richtig deuten.
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis – auch Energiepass genannt – dokumentiert die Energieeffizienz eines Gebäudes. Er zeigt, wie viel Energie pro Quadratmeter Wohnfläche jährlich benötigt wird, um ein Gebäude zu beheizen und mit Warmwasser zu versorgen. Je geringer dieser Energiebedarf oder -verbrauch, desto besser ist die Energieeffizienzklasse des Gebäudes.
Für Käufer oder Mieter ist der Energieausweis ein zentraler Orientierungswert. Für Verkäufer oder Vermieter ist er gesetzlich vorgeschrieben. Die gesetzliche Grundlage bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Die zwei Arten von Energieausweisen
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.
Der Unterschied ist, simpel gesagt, wie die Energieeffizienz berechnet wird bzw. woran die Energieeffizienz gemessen wird.
Gerne beraten wir Sie bei ArchiSell dazu, welcher Ausweis in Ihrer Situation der beste ist.
1. Bedarfsausweis
Beruht auf einer technischen Berechnung des Energiebedarfs – also der Energie, die theoretisch nötig wäre, um ein Gebäude zu beheizen und mit Warmwasser zu versorgen. Grundlage sind bauliche und anlagentechnische Daten.
2. Verbrauchsausweis
Stützt sich auf tatsächliche Verbrauchsdaten (z. B. Heizkostenabrechnungen) der letzten drei Jahre. Der Verbrauch wird durch Bewohnerverhalten beeinflusst.
Was steht im Energieausweis?
Der Energieausweis hat fünf Seiten, auf denen verschiedene Angaben gemacht werden. Seite 2 und 3 unterscheiden sich bei Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Hier eine kurze Beschreibung der einzelnen Seiten:
🧾 Seite 1: Allgemeine Angaben zum Gebäude
- Adresse des Objekts,
- Baujahr,
- Anzahl der Wohneinheiten,
- Bauweise und energetische Ausstattung,
- Heizungsart (z. B. Gas, Öl, Wärmepumpe),
- Einsatz erneuerbarer Energien,
- Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch),
- Hinweise zur Belüftung und Dämmung.
Diese Informationen helfen, die Grundlage der Berechnung nachzuvollziehen.
📊 Seite 2: Energiebedarf (nur beim Bedarfsausweis)
Diese Seite enthält die Kennwerte für den Energiebedarf:
- Primärenergiebedarf (inkl. Erzeugungsverluste),
- Endenergiebedarf (tatsächlich für das Gebäude benötigte Energie),
- Diagramme zur Darstellung der Energieeffizienzklasse,
- Hinweise zur Einbindung erneuerbarer Energien,
- Empfehlungen zur Energieeinsparung.
Beim Verbrauchsausweis bleibt diese Seite leer.
📉 Seite 3: Energieverbrauch (nur beim Verbrauchsausweis)
Bei einem Verbrauchsausweis enthält diese Seite:
- durchschnittlicher Energieverbrauch der letzten drei Jahre (kWh/m²a),
- Energieeffizienzklasse des Gebäudes,
- Hinweise zu Leerstand oder Nutzerverhalten (z. B. "Objekt stand zeitweise leer"),
- Hinweise zu verwendeten Energieträgern.
Beim Bedarfsausweis bleibt diese Seite leer.
💡 Seite 4: Vorschläge zur Energieeinsparung
Diese Seite ist bei beiden Ausweisarten identisch. Sie enthält:
- konkrete Modernisierungsempfehlungen (z. B. Fassadendämmung, Fenstertausch, Heizungsmodernisierung),
- Angabe, ob sich die Maßnahmen „kostenneutral“ oder mit geringem Aufwand umsetzen lassen.
Wichtig: Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht verpflichtend, bieten aber einen echten Mehrwert für Eigentümer, die ihre Immobilie aufwerten möchten.
📘 Seite 5: Erläuterungen
Diese Seite enthält eine allgemeine Erklärung der Begriffe und Verfahren im Energieausweis. Dazu gehören:
- Definitionen von Endenergie, Primärenergie, Effizienzklassen etc.,
- Hinweise zur Methodik der Berechnung,
- Quellen und gesetzliche Grundlagen (z. B. Bezug zum GEG).
Ziel ist es, dem Laien eine bessere Orientierung und Lesbarkeit zu ermöglichen.
🏷️ Was bedeuten die Kennwerte?
Im Zentrum stehen meist zwei Zahlen:
- Energiebedarf oder -verbrauch in kWh/m²a (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr)
- Energieeffizienzklasse (A+ bis H) – ähnlich wie bei Haushaltsgeräten
Faustregel:
Je niedriger der Wert desto besser die Energieeffizienz, desto günstiger die Heizkosten – und desto attraktiver die Immobilie auf dem Markt.
Beispiel:
A+ = < 30 kWh/m²a (sehr effizient, z. B. Passivhaus)
C = ca. 100–130 kWh/m²a (durchschnittlich)
H = > 250 kWh/m²a (sehr ineffizient, Sanierungsbedarf)
Brauche ich einen Energieausweis?
Es gibt zwei Fälle, in denen Sie vom Gebäudeenergiegesetz zur Erstellung eines Energieausweis verpflichtet sind: Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, und wenn Sie die Immobilie, oder Teile davon, vermieten möchten. Dieser Ausweis muss danach jeweils bei größeren Sanierungen erneuert werden. Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig.
Auch für Nichtwohngebäude ist ein Energieausweis Pflicht, wenn sie verkauft oder vermietet werden – allerdings gelten hier besondere Anforderungen.
Aber auch, wenn Sie die Immobilie, die Sie besitzen, selbst bewohnen, ist ein Energieausweis sinnvoll: Sie können sich dadurch einen Überblick über Ihren Energiebedarf/-verbrauch verschaffen und herausfinden, wie Sie die Energieeffizienz Ihres Wohngebäudes steigern können. Das kann ein wertvoller Finanztip sein, vor allem in Zeiten steigender Energiepreise. Eine solche Beratung und damit Finanztipps rund um Energie können Sie von ArchiSell auch persönlich erhalten. Darüber hinaus bieten Energieausweise weitere Vorteile.
Wenn Sie vermieten oder verkaufen, müssen Sie laut Gesetz einen Energieausweis vorlegen. Ansonsten drohen ernsthafte Konsequenzen.
Wie bekomme ich einen Energieausweis?
Ein Energieausweis muss durch eine Fachperson ausgestellt werden, die über bestimmte, im Gebäudeenergiegesetz geregelte Qualifikationen verfügt. Unsere Fachleute bei ArchiSell übernehmen gerne die Ausstellung Ihres Energieausweises. Sie können den Energieausweis für Ihre Immobilie bei uns anfragen und wir werden Sie danach über die nächsten Schritte informieren. Wir werden Ihnen sagen, welcher Energieausweis für Ihre Situation geeignet ist und welche Angaben wir von Ihnen brauchen, um den Ausweis auszustellen. In manchen Fällen ist eine Begehung des Gebäudes notwendig, um die Umstände fachlich einzuschätzen.
Gerne unterstützen wir Sie bei all Ihren Fragen sowie der Beantragung Ihres Energieausweises. Buchen Sie hierfür ganz einfach einen kostenlosen Termin.