Bis zu 70% staatliche Förderungen sichern!
Der Archisell-Förderservice
- Maximale Fördermittel von BAFA & KfW
- Antragstellung binnen 24 Stunden
- Bewährte Antragformulierung
So einfach geht's!
1. Kontaktaufnahme
Übermitteln Sie uns die erforderlichen Dokumente und Hausdaten online.
2. Vor-Ort-Begehung
Wir vereinbaren einen Termin und analysieren Ihre Immobilie vor Ort.
3. Beratungsgespräch
Unsere Experten erarbeiten ein individuelles Konzept für Ihren Bedarf.
4. Maximale Förderung
Wir überwachen den Projektfortschritt und nehmen Anpassungen vor.
Wir sichern Ihnen die maximale Förderhöhe!
Die Bundesregierung intensiviert ihre Anstrengungen im Klimaschutz. Die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien sowie der Bau energetisch effizienter Neubauten soll stärker gefördert werden.
Mit bewährter Methode und hoher Erfolgsquote kümmern wir uns um ein individuelles Förderprogramm und übernehmen den Prozess der Antragstellung.
Sichern Sie sich jetzt Ihre Fördermittel!
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Ihre Vorteile mit ArchiSell
Rundum-Förderservice
Dank unseres breiten Netz-werks erreichen unsere Berater Sie bundesweit.
Persönliche Ansprechpartner
Ein Energieberater nimmt sich Ihrer Sache an und berät Sie individuell bis ins Detail.
Antragstellung binnen 24 Stunden
Dank bewährter Methoden ist Ihr Antrag innerhalb eines Tages eingereicht.
Maximale Förderhöhe
Mit Erfahrung, Expertise und bewährtem Vorgehen sichern wir die max. Fördermittel.
Förderungen für Neubauten und bestehende Gebäude möglich.
FAQs
Fördermittel spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung von nachhaltigen Bauprojekten. Sie bieten nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern fördern auch den Umweltschutz und tragen zur Steigerung der Energieeffizienz bei. Privatpersonen und Unternehmen haben die Möglichkeit, von verschiedenen Förderprogrammen zu profitieren, um ihre Immobilien umweltfreundlich zu gestalten.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind zentrale Akteure in der Vergabe von Fördermitteln. BAFA konzentriert sich dabei auf die Förderung von Maßnahmen wie Heizungsoptimierung und erneuerbaren Energien. Die KfW hingegen bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für eine breite Palette von energetischen Modernisierungsmaßnahmen und den Bau von energieeffizienten Neubauten.
Gefördert werden die folgenden energetische Maßnahmen an einem Gebäude oder einer Wohnung:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren und Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
- Erneuerung oder Einbau von Lüftungsanlagen
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Fördermittel stehen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen zur Verfügung. Die genauen Bedingungen variieren je nach Programm und Fördergeber.
Antragsberechtigt sind:
- Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
- Nießbrauchsberechtigte
- Mieter und Pächter
Viele Parteien sind allerdings auch von Förderungen ausgeschlossen. Es ist daher ratsam, die spezifischen Anforderungen im Voraus zu prüfen.
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Der Vorhabensbeginn wird durch den Abschluss eines rechtsgültigen Vertrags über die Durchführung einer Energieberatung festgelegt.
Es besteht die Möglichkeit, in Ausnahmefällen den Vertrag vor der Antragstellung abzuschließen, wenn die Wirksamkeit des Vertrags von der Förderzusage des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abhängt. Dies kann durch eine vertragliche Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung geregelt werden.
Planungsleistungen dürfen vor der Antragstellung erbracht werden.
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