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Fortsetzung der Förderprogramme

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Förderprogramme werden fortgesetzt!

Ab dem 19. Januar 2024 können Anträge für die Förderprogramme EBN, EBW, BEW und EEW erneut eingereicht werden.

Die Förderprogramme für Energieberatung (EBN und EBW), effiziente Wärmenetze (BEW) und Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Richtlinien der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. Anträge für BEW und Energieberatung können bereits gestellt und genehmigt werden. Die Anträge für EEW können voraussichtlich ab dem 15. Februar 2024 gemäß den überarbeiteten Richtlinien eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: www.energiewechsel.de.

Wenn Sie Förderungen beantragen wollen oder andere Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder vereinbaren direkt einen Termin.

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