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Konsequenzen beim Vermieten ohne Energieausweis

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Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus vermieten wollen, dann ist ein Energieausweis (auch Energiepass genannt) Pflicht

Am Energieausweis können Mieter erkennen, wie energieeffizient Ihre Immobilie ist, also wie hoch der Energiebedarf oder -verbrauch ist.

Aber was passiert, wenn Sie als Vermieter dieser Pflicht nicht nachkommen und ohne Energiepass vermieten oder verkaufen?

 

Das droht bei Vermietung ohne Energieausweis

Die gesetzliche Folge beim Fehlen des Energieausweises bei Vermietung oder Verkauf ist ein Bußgeld. Die Höhe und Tagessätze werden je nach Fall bestimmt. Wichtig zu wissen ist, dass das Bußgeld bis zu 10.000 € betragen kann. 

Beim Vermieten ohne Energieausweise können schlimme Konsequenzen entstehen

Wenn Sie also Ihrer Pflicht nicht nachkommen und eine Immobilie vermieten oder verkaufen, ohne sich vorher einen Energieausweis ausstellen zu lassen, müssen Sie mit dieser Strafe rechnen.

Die Bestimmungen zum Energieausweis stehen im Gebäudeenergiegesetz unter § 79-88. Die Regelungen zu Bußgeldern bei Verstößen gegen das Gebäudeenergiegesetz stehen unter § 108 (Bußgeldvorschriften) desselben Gesetzes.

Es gibt noch andere Ordnungswidrigkeiten, die mit dem Energieausweis zusammenhängen und ein Bußgeld von bis zu 10.000 € zur Konsequenz haben. Dies sind folgende:

    • Nicht sicherstellen, dass Sie die richtigen Daten für den Energieausweis angeben
    • Den Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung nicht korrekt vorlegen
    • Nötige Kennwerte in Immobilienanzeigen nicht angeben

Das Gebäudeenergiegesetz hat 2020 die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst. In der Energieeinsparverordnung (EnEV) war als Strafe für Verkauf oder Vermietung ohne Ausweis noch eine Abmahnung und ein Bußgeld von bis zu 15.000 € aufgeführt. Von einer Abmahnung ist im Gebäudeenergiegesetz nicht mehr die Rede.

schlimme Konsequenzen beim Vermieten ohne Energieausweis

Wann hat das Fehlen des Energieausweises Konsequenzen?

Außer bei der Vermietung oder beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses haben Sie noch in drei weiteren Fällen die Pflicht, sich einen Energieausweis für ein Gebäude ausstellen zu lassen. 

    • Wenn Sie der Bauherr einer neuen Liegenschaft sind,
    • Wenn Sie als Bauherr für größere Änderungen an einer bestehenden Liegenschaft verantwortlich sind,
    • Wenn Sie Eigentümer eines Gebäudes sind, in dem sich mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr befinden, der auf behördlicher Nutzung beruht, oder 500 Quadratmeter Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr, der nicht auf behördlicher Nutzung beruht.

Ausnahmen dieser Pflicht sind Gebäude, deren Nutzfläche kleiner als 50 Quadratmeter ist und Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.

 

Wie lassen sich rechtliche Konsequenzen vermeiden?

Nachdem Sie Ihren Energieausweis ausgestellt bekommen haben, ist es wichtig, dass Sie die verlangten Kennwerte in Immobilienanzeigen angeben und ihn dann bei einer Besichtigung zum Beispiel für einen Hausverkauf den Interessenten vorlegen können. Dies ist nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Makler relevant.

Wenn Sie die Liegenschaft dann schließlich verkaufen beziehungsweise vermieten, haben Sie die Pflicht, dem Käufer oder Mieter das Original des Energieausweises auszuhändigen. 

Bei einem Mieterwechsel muss der Energieausweis weitergegeben werden. Achten Sie darauf, ob der Ausweis zum Zeitpunkt des Mieterwechsels noch aktuell ist – wenn nicht, dann müssen Sie sich einen neuen ausstellen lassen.

Außerdem ist es wichtig, dass die Angaben im Energieausweis alle richtig sind. Dabei können unsere Experten bei Archisell Ihnen helfen, wenn Sie uns mit der Ausstellung Ihres Energieausweises beauftragen. 

Wir beraten Sie auch gerne dazu, was Sie nach der Ausstellung noch für Pflichten haben. Weiter helfen wir Ihnen bei der Wahl zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis, den zwei verschiedenen Arten des Energieausweises. Hier können Sie einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.

 

Wie kann das Fehlen des Energieausweises auffallen?

Verkaufen oder vermieten Sie eine Wohnung oder ein Haus, müssen Sie den Energieausweis dem Käufer oder Mieter der Immobilie schon bei der Besichtigung vorlegen und später aushändigen. Haben Sie keinen Energieausweis, merkt es also der Käufer oder Mieter.

Weiter führen Kontrollbehörden wie die Bauaufsichtsbehörde Stichproben zu Energieausweisen durch. In diesem Zusammenhang wird nicht nur überprüft, ob ein Ausweis vorhanden ist, sondern auch ob die darin gemachten Angaben korrekt sind. So kann jede Ordnungswidrigkeit auffallen.

Es lohnt sich also, sich den Energieausweis ausstellen zu lassen. Die finanziellen Konsequenzen bei Verstoß gegen das Gebäudeenergiegesetz können hoch sein. Der Energieausweis kostet je nach Art und Aufwand bei der Ausstellung zwischen 50 € und 500 €.

 

Wie bekomme ich einen Energieausweis und vermeide die Konsequenzen?

Der Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis muss von einem zertifizierten Experten ausgestellt werden. Das sind wir bei Archisell. Wir erklären Ihnen gerne alles, was Sie zum Energieausweis wissen müssen. So können Sie jegliche rechtlichen Konsequenzen vermeiden.

Wenn Sie mehr darüber lesen möchten, was der Energieausweis ist und wie er aufgebaut ist, lesen Sie diesen Artikel.

Vereinbaren Sie hier einen Termin, um mit uns über Ihren Energieausweis zu sprechen und beantragen Sie hier einen Energieausweis bei uns.

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