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Ist ein Energieausweis Pflicht?

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In diesen Fällen ist der Energieausweis Pflicht

Der Energieausweis, auch Energiepass genannt, gibt Auskunft über die Energieeffizienz einer Immobilie. Diese wird  an verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel der Art der Heizung, Isolation und erneuerbaren Energien, gemessen. 

Der Ausweis wird von Energieexperten ausgestellt und hilft, die Energieeffizienz einer Wohnung einzuschätzen und zu verbessern. Aber der Ausweis kann nicht nur helfen – in einigen Fällen ist er auch Pflicht. Wann brauchen Sie einen Energieausweis? Hier werden die verschiedenen Fälle erklärt.

Diese Angaben beziehen sich auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches in § 79-88 alle Regeln zum Energieausweis aufführt. Das Gebäudeenergiegesetz hat 2020 die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst. Einiges ist nun gegenüber der EnEV anders.

 

Ein Energieausweis ist Pflicht bei….

 

…dem Verkauf oder Vermietung einer Wohnung oder eines Wohnhauses

Ein Fall, in dem ein Energieausweis Pflicht ist, ist der Verkauf oder die Vermietung einer Wohnung oder eines Wohnhauses. In diesem Fall ist der Eigentümer der Immobilie dafür zuständig, sich den Energieausweis ausstellen zu lassen. Der Energieausweis wird immer für das ganze Gebäude erstellt, auch wenn nur eine Wohnung (neu) vermietet wird. 

Oft informieren Verkäufer/Vermieter bereits in einer Immobilienanzeige über gewisse Kennwerte aus dem Energieausweis. Pflicht ist es, spätestens bei der Besichtigung der Wohnung oder des Wohnhauses dem potenziellen Käufer das Dokument oder eine Kopie davon vorzulegen.

Dies ist Aufgabe des Verkäufers oder des Immobilienmaklers. Die Pflicht kann er auch erfüllen, indem er den Energieausweis bei der Besichtigung deutlich sichtbar aushängt oder auslegt. Ohne Besichtigung muss der Energieausweis einem potenziellen Käufer so schnell wie möglich vorgelegt werden.

Direkt nach Abschluss des Kaufvertrags muss der Verkäufer oder der Immobilienmakler dann den Energieausweis oder eine Kopie davon dem Käufer übergeben. Bei einem Besitzer- oder Mieterwechsel muss jeweils überprüft werden, ob der Energieausweis noch aktuell ist, und dieser muss entsprechend weitergegeben werden.

 

…der Errichtung eines Wohngebäudes

Wenn ein neues Wohngebäude gebaut wird, ist der Bauherr dafür verantwortlich, dass ein Energieausweis dafür ausgestellt wird. Der Bauherr muss sicherstellen, dass der Energieausweis so schnell wie möglich nach der Fertigstellung des Wohngebäudes vorhanden ist. Der Ausweis muss in diesem Fall die Energieeffizienz des fertigen Baus beurteilen.

Oftmals ist der Eigentümer des Gebäudes gleichzeitig der Bauherr. Sind der Eigentümer und der Bauherr nicht dieselbe Person, fällt die Pflicht weiterhin dem Bauherren zu. Der Eigentümer muss den Energieausweis der zuständigen Behörde vorlegen, wenn diese es verlangt.

Welche Behörde zuständig ist, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In den meisten Fällen liegt die Zuständigkeit bei den Bauaufsichtsbehörden oder Bauordnungsämtern des Kreises, in dem sich das Gebäude befindet.

 

…größeren Änderungen an einer Liegenschaft

Diese Pflicht tritt ein, wenn an einem schon bestehenden Gebäude Änderungen vorgenommen werden. Die Ausstellung eines neuen Energiepasses ist dann Pflicht, wenn die Änderungen gross genug sind, um die Energieeffizienz des Gebäudes verändern zu können – also wenn zum Beispiel die Dichtungen der Fenster verbessert werden oder wenn eine neue Heizung wie eine Fußbodenheizung oder eine Brennstoffzellenheizung eingebaut wird. Sind die Änderungen kleiner, reicht ein Bauteilnachweis.

Es ist in diesem Fall allerdings zu empfehlen, sich von einem Energieexperten dazu beraten zu lassen, ob ein neuer Energieausweis nötig ist oder der Bauteilnachweis reicht.

Unsere Fachleute bei ArchiSell schauen sich Ihre Situation gerne näher an und sagen Ihnen, ob Sie sich bei Ihrem Umbau/Ihren Änderungen einen neuen Ausweis ausstellen lassen müssen oder ob ein Bauteilnachweis ausreicht.

Hier können Sie gerne einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.

 

einigen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr

Publikumsverkehr ist das Kommen und Gehen von Kundschaft oder Besuchern an einem bestimmten Ort. Er ist zum Beispiel vorhanden in Läden oder auf Ämtern. Für Gebäude mit starkem Publikumsverkehr muss auch ein Energieausweis ausgestellt werden, wenn der Publikumsverkehr eine bestimmte Fläche einnimmt.

Dabei wird unterschieden zwischen Publikumsverkehr, der auf behördlicher Nutzung beruht (zum Beispiel auf einem Amt) und Publikumsverkehr, der nicht auf behördlicher Nutzung beruht (zum Beispiel in einem Laden).

Bei Publikumsverkehr, der auf behördlicher Nutzung beruht, muss dann ein Energieausweis für das Gebäude ausgestellt werden, wenn der starke Publikumsverkehr sich über mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche erstreckt.

Bei Publikumsverkehr, der nicht auf behördlicher Nutzung beruht, muss dann ein Energieausweis für das Gebäude ausgestellt werden, wenn sich der starke Publikumsverkehr über mehr als 500 Quadratmeter Nutzfläche erstreckt.

Für den Eigentümer herrscht in beiden Fällen eine Aushangpflicht: Er muss den ausgestellten Ausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle aushängen. Ist der Eigentümer aber nicht der Hauptnutzer der Fläche, dann geht die Aushangpflicht an den Nutzer über. Um die Aushangpflicht zu erfüllen reicht es aus, vom Energieausweis einen Auszug aufzuhängen.

 

Ausnahmen

Ein Energieausweis ist nicht Pflicht bei Gebäuden, die weniger als 50 Quadratmeter haben und bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, 

 

Welcher Energieausweis ist Pflicht?

Es gibt zwei Arten von Energieausweis: Den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis gibt an, wie viel Energie theoretisch nötig ist, um in einem Wohngebäude Heizung und warmes Wasser zu garantieren. Der Verbrauchsausweis gibt mit einem Durchschnittswert an, wie viel Energie ein Wohngebäude für diese Dinge praktisch braucht.

Welcher Energieausweis für Sie der richtige ist, hängt nicht davon ab, aus welchem Grund Sie ihn brauchen. Es kommt auf das Gebäude und dessen spezifische Umstände an.

Um herauszufinden, ob für Ihre Liegenschaft ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis das Richtige ist, machen Sie am besten hier einen Termin für eine Beratung bei ArchiSell. Wir helfen Ihnen gerne.

Eine detaillierte Erklärung des Unterschieds zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis finden Sie hier.

 

Warum ist der Energieausweis Pflicht und warum sollten Sie diese wahrnehmen?

Im Energieausweis stehen Angaben, die sowohl den Besitzern als auch den Nutzern einer Immobilie nutzen können. Durch den Energieausweis können Mieter und Käufer von Gebäuden abschätzen, wie viel sie für Strom und warmes Wasser bezahlen werden. Das kann durch viele Faktoren beeinflusst werden, nicht nur durch Heizung und Isolation, sondern zum Beispiel auch durch die Wohnraumlüftung.

Außerdem stehen im Energieausweis Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz der Immobilie. Dies kann zum Beispiel die Installation von Solarzellen oder der Einbau einer Wärmepumpe sein. Wenn mit solchen Änderungen die Energieeffizienz verbessert wird, kann der Eigentümer der Immobilie Geld sparen.

Lassen Sie sich keinen Energieausweis ausstellen, wenn dies Pflicht wäre, dann droht Ihnen laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Geldbuße von bis zu 10.000 €. Die zuständigen Behörden, also zum Beispiel die Bauaufsichtsbehörde, machen regelmäßig Stichkontrollen zu Energieausweisen.

 

Damit Sie Ihrer Pflicht im Zusammenhang mit dem Energieausweis problemlos nachkommen können, beraten wir Sie bei ArchiSell und stellen anschließend auch Ihren Energieausweis aus. Brauchen Sie keine Beratung, beantragen Sie hier direkt Ihren Energieausweis

Gerne unterstützen wir Sie bei all Ihren Fragen. Buchen Sie hierfür ganz einfach einen kostenlosen Termin.

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